(Stand: 22.08.2019)
Daniela Hill, Master of Education
Erich-Ollenhauer-Straße 205
65199 Wiesbaden
1.Geltungsbereich und Änderungen
1.1 Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber (im Folgenden wird die männliche Form verwendet, wenngleich alle Geschlechter angesprochen werden) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2 Die Auftragnehmerin ist zu Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Die Auftragnehmerin wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, Gesetzesänderungen oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Änderungen werden von der Auftragnehmerin rechtzeitig mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen Widerspruch gegen die Änderungen einzulegen.
2. Vertragsabschluss und Auftragserteilung
2.1 Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin kommt zustande, wenn der Auftraggeber das von der Auftragnehmerin abgegebene Angebot durch schriftliche Erklärung angenommen hat und der Eingang des zu bearbeitenden Textes (zulässige Formate: .doc und .docx oder nach Absprache) sowie etwa nötiger zusätzlicher Unterlagen schriftlich bestätigt wird. Der Schriftform im Sinne dieser AGB genügt die Übermittlung per Fax oder E-Mail.
2.2 Das Angebot der Auftragnehmerin ist abschließend. Werden nach Zustandekommen des Vertrages durch Annahme des Angebotes Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen durch den Auftraggeber gewünscht, so werden dieser nur bearbeitet, soweit hierüber eine separate Vereinbarung getroffen wurde. Die Auftragnehmerin wird zu diesem Zweck ein weiteres Angebot unterbreiten, welches erneut von dem Auftraggeber in oben dargelegter Art und Weise anzunehmen ist. Zusätzliche Vereinbarungen lösen zusätzliche Kosten aus.
3. Lieferung und Liefertermin
3.1 Auftraggeber und Auftragnehmerin vereinbaren einen Liefertermin. Hierbei handelt es sich um eine Leistungszeit (§271 II BGB), nicht aber um einen Fixtermin. Letzterer gilt nur dort als vereinbart, wo dies ausdrücklich schriftlich im Sinne dieser AGB festgehalten wurde. Wird die vereinbarte Leistungszeit nicht eingehalten, so kann der Auftraggeber nach Setzen einer angemessenen Frist von dem Vertrag zurücktreten.
3.2 Für vereinbarte Lieferungen innerhalb von 24 Stunden wird ein Zuschlag von 25% auf den Nettopreis fällig.
3.3 Leistungsort und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin wird den korrigierten Text in elektronischer Form an den Auftraggeber übermitteln, sofern nicht anders vereinbart. Mit Absenden der elektronischen Nachricht geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Die Auftraggeberin haftet nicht für die Einflussnahme Dritter auf die elektronisch übermittelten Daten.
3.4. Mit der elektronischen Übermittlung der erarbeiteten Texte stellt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die Leistung zur Verfügung. Mängel und Nachbesserungswünsche sind innerhalb von 14 Tagen anzumelden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Arbeit als erbracht und abgenommen.
4. Preise
4.1 Es gelten die jeweils aktuellen, der Preisliste zu entnehmenden Preise, soweit sich aus den Vertragsunterlagen nicht ein anderes ergibt.
4.2 Alle Preise beziehen sich, sofern nicht anderslautend vereinbart, auf eine elektronische Normseite à 1.600 Zeichen inklusive Leerzeichen und Fußnoten. Eine begonnene Seite gilt als ganze Seite. Für die Bearbeitung von Texten in Papierform kann ggf. eine individuelle Preisvereinbarung getroffen werden.
5. Rechnungsstellung, Zahlung und Zahlungsverzug
5.1 Mit erfolgter Lieferung erhält der Auftraggeber eine Rechnung, welche mit Ablauf der Abnahmefrist (Ziffer 3.4 dieser AGB) ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig wird.
5.2 Im Falle von Zahlungsverzug berechnet die Auftragnehmerin pro Mahnung eine angemessene Mahngebühr als Aufwandsentschädigung. Das Einleiten eines kostenpflichtigen gerichtlichen Mahnverfahrens behält die Auftragnehmerin sich vor.
5.3 Bei Kündigung durch den Auftraggeber ist die volle, bei Auftragserteilung vereinbarte Vergütung abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen zu zahlen. Die Auftragnehmerin wird eine entsprechende Rechnung erteilen, welche sofort fällig ist.
6. Reklamation
6.1 Sollten nach Lieferung Mängel auftreten, welche innerhalb der oben genannten Rügefrist angemeldet wurden, so sind diese mit Angabe von Seitenzahl und Textzeile genau zu bezeichnen und zu erläutern. Der Auftragnehmerin ist zur Nachbesserung eine angemessene Frist zu setzen. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, hat der Auftraggeber das Recht auf angemessene Minderung des vereinbarten Honorars.
6.2 Wurden die von der Auftragnehmerin übermittelten erarbeiteten Texte vom Auftraggeber verändert, wird jedwede Haftung für diese Texte ausgeschlossen, da sie nicht mehr der Arbeit der Auftragnehmerin entsprechen.
7. Haftung
7.1 Die Auftragnehmerin haftet ausschließlich für grob fahrlässige oder vorsätzliche Schäden, sofern diese als solche nachgewiesen werden können.
7.2 Sämtliche stilistischen und inhaltlichen Überarbeitungen verstehen sich lediglich als Verbesserungsvorschläge, die durch die Auftragnehmerin im Text gekennzeichnet werden und durch den Auftraggeber überprüft werden müssen. Jegliche Haftung für solche stilistische und inhaltliche Vorschläge wird ausgeschlossen.
7.3 Im Rahmen eines Lektorats wird die inhaltliche Stringenz, Verständlichkeit und sprachliche Präzision des Textes überprüft. Bezüglich der inhaltlichen Richtigkeit eines Textes wird im Rahmen des Lektorats keine Recherche angestellt. Es wird daher keine Haftung für inhaltliche Richtigkeit der Texte übernommen.
7.4 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Korrekturen des jeweiligen Textes so sorgfältig auszuführen, dass möglichst keine Fehler im Text verbleiben. Grundsätzlich ist eine Leistung mittlerer Art und Güte geschuldet. Als mittlere Art und Güte gilt die Leistung, wenn nach Abschluss der Korrekturen/ des Lektorates durchschnittlich nicht mehr als ein Fehler (in Rechtschreibung, Zeichensetzung oder in grammatikalischer Hinsicht) auf vier Normseiten (Definition siehe 4.2) nachweisbar ist, wobei für die Berechnung immer die gesamte korrigierte Textmenge maßgeblich ist.
7.5 Da stilistische Korrekturen vom Sprachgefühl des Korrigierenden abhängen, haftet die Auftragnehmerin für diese Art der Korrekturen nicht.
8. Verschwiegenheitsverpflichtung
Die Auftragnehmerin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte sowohl während als auch nach abgeschlossener Zusammenarbeit zu. Eine absolute Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und -nehmer (z.B. Mail), leider nicht garantiert werden. Die Auftragnehmerin haftet für solche Eingriffe Dritter nicht.